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Rechtsprechung
   BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37411
BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14 (https://dejure.org/2014,37411)
BGH, Entscheidung vom 05.11.2014 - 4 StR 385/14 (https://dejure.org/2014,37411)
BGH, Entscheidung vom 05. November 2014 - 4 StR 385/14 (https://dejure.org/2014,37411)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 338 Nr. 5 StPO; § 247 S. 2 StPO
    Absoluter Revisionsgrund (Anwesenheitsrecht des Angeklagten: Entfernung der Angeklagten gemäß § 247 StPO, Abwesenheit bei der Verkündung des Ausschließungsbeschlusses, unwirksamer Verzicht, Anwesenheitspflicht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 247 S 2 StPO, § 230 Abs 1 StPO
    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verkündung eines Ausschließungsbeschlusses in Abwesenheit des Angeklagten

  • IWW

    § 338 Nr. 5 StPO, § 247 S. 2 StPO, § 230 Abs. 1 StPO, § 247 Satz 2 Fall 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtswidrigkeit einer Abwesenheit des Angeklagten während der Verkündung des Ausschließungsbeschlusses

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verkündung eines Ausschließungsbeschlusses in Abwesenheit des Angeklagten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit einer Abwesenheit des Angeklagten während der Verkündung des Ausschließungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    StPO § 230 Abs. 1 ; StPO § 247 S. 2
    Rechtswidrigkeit einer Abwesenheit des Angeklagten während der Verkündung des Ausschließungsbeschlusses

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes: Verkündung eines Ausschließungsbeschlusses in Abwesenheit des Angeklagten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Vernehmung der Geschädigten - und die Fehlermöglichkeiten beim Ausschluss des Angeklagten

  • strafakte.de (Kurzinformation)

    Entfernung des Angeklagten während einer Vernehmung

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Die gelungene Revision

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 51
  • StV 2016, 777
  • StraFo 2015, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
    Wie von § 247 Satz 2 Fall 1 StPO vorgegeben, hat das Gericht den Angeklagten (nur) für die Dauer der weiteren Vernehmung der Geschädigten ausgeschlossen (vgl. zur restriktiven Auslegung des Begriffs der Vernehmung BGH - Großer Senat für Strafsachen -, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 89 f.).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
    Der Umstand, dass der Verteidiger des Angeklagten zuvor erklärt hatte, "dass der Angeklagte einverstanden sei, den Sitzungssaal zu verlassen, auch wenn dafür keine Notwendigkeit gesehen wird", steht dem Erfolg der Rüge nicht entgegen; denn das Recht des Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 18, und vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19).
  • BGH, 20.08.1997 - 3 StR 357/97

    Verkündung eines Beschlusses in Abwesenheit des Angeklagten - Beschluss

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
    Er muss vielmehr in Anwesenheit des Angeklagten verkündet werden (BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97, StV 2000, 120; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., 3 4 5 6 § 247 Rn. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. April 1986 - 2 StR 86/86, StV 1987, 377; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 289, 293 f. bei Döllel/Dreeßen).
  • BGH, 06.02.1991 - 4 StR 35/91

    Verzicht des Angeklagten auf sein Recht auf Teilnahme an der Hauptverhandlung -

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
    Der Umstand, dass der Verteidiger des Angeklagten zuvor erklärt hatte, "dass der Angeklagte einverstanden sei, den Sitzungssaal zu verlassen, auch wenn dafür keine Notwendigkeit gesehen wird", steht dem Erfolg der Rüge nicht entgegen; denn das Recht des Angeklagten auf Teilnahme an der Hauptverhandlung ist unverzichtbar und darf nur in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eingeschränkt werden (BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1991 - 4 StR 35/91, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 18, und vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, BGHR StPO § 338 Nr. 5 Angeklagter 19).
  • BGH, 25.04.1986 - 2 StR 86/86

    Grundsatz der Anwesenheitspflicht des Angeklagten während der gesamten

    Auszug aus BGH, 05.11.2014 - 4 StR 385/14
    Er muss vielmehr in Anwesenheit des Angeklagten verkündet werden (BGH, Beschluss vom 20. August 1997 - 3 StR 357/97, StV 2000, 120; Becker in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., 3 4 5 6 § 247 Rn. 28; vgl. auch BGH, Beschluss vom 25. April 1986 - 2 StR 86/86, StV 1987, 377; OLG Schleswig, SchlHA 2012, 289, 293 f. bei Döllel/Dreeßen).
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Rechtsprechung
   BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37293
BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14 (https://dejure.org/2014,37293)
BGH, Entscheidung vom 04.11.2014 - 1 StR 474/14 (https://dejure.org/2014,37293)
BGH, Entscheidung vom 04. November 2014 - 1 StR 474/14 (https://dejure.org/2014,37293)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 74 StGB, § 357 StPO
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Einziehungsentscheidung; Erstreckung der Aufhebung einer Einziehungsentscheidung auf den Nichtrevidenten

  • IWW

    § 354 Abs. 1 StPO, § 74 Abs. 1, 2 StGB, § 353 Abs. 2 StPO, § 357 Satz 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Ausreichend konkrete Bezeichnung von Einziehungsgegenständen

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Einziehungsentscheidung; Erstreckung der Aufhebung einer Einziehungsentscheidung auf den Nichtrevidenten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Ausreichend konkrete Bezeichnung von Einziehungsgegenständen

  • rechtsportal.de

    StGB § 74 Abs. 1 ; StGB § 74 Abs. 2
    Ausreichend konkrete Bezeichnung von Einziehungsgegenständen

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anforderungen an die Einziehungsentscheidung; Erstreckung der Aufhebung einer Einziehungsentscheidung auf den Nichtrevidenten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bezeichnung der einzuziehenden Gegenstände

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 130
  • StraFo 2015, 22
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 22.06.2010 - 4 StR 216/10

    Verfahrenshindernis des wirksamen Eröffnungsbeschlusses; Verfall und Einziehung

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (insoweit in NStZ 2007, 713 f. nicht veröffentlicht) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 mwN).

    Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt dafür nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 (nur LS) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 jeweils mwN).

    c) Der Senat kann - was grundsätzlich möglich wäre (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 mwN und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424) - auch nicht gemäß § 354 Abs. 1 StPO unter Rückgriff auf die Urteilsgründe die gebotene Konkretisierung hinsichtlich der Einziehungsgegenstände selbst vornehmen.

  • BGH, 20.06.2007 - 1 StR 251/07

    Verwertung von Erkenntnissen "ausländischer verdeckter Ermittler" (kein

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    a) Nach ständiger Rechtsprechung müssen einzuziehende Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und den Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 (insoweit in NStZ 2007, 713 f. nicht veröffentlicht) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 mwN).

    c) Der Senat kann - was grundsätzlich möglich wäre (BGH, Beschlüsse vom 20. Juni 2007 - 1 StR 251/07 mwN und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424) - auch nicht gemäß § 354 Abs. 1 StPO unter Rückgriff auf die Urteilsgründe die gebotene Konkretisierung hinsichtlich der Einziehungsgegenstände selbst vornehmen.

  • BGH, 25.08.2009 - 3 StR 291/09

    Einziehung (Urteilsformel; Bezeichnung der Einziehungsgegenstände; Anlage)

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    Die Bezugnahme auf die Anklageschrift oder ein Asservatenverzeichnis genügt dafür nicht (BGH, Beschlüsse vom 25. August 2009 - 3 StR 291/09, NStZ-RR 2009, 384 (nur LS) und vom 22. Juni 2010 - 4 StR 216/10, StraFo 2010, 424 jeweils mwN).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Auszug aus BGH, 04.11.2014 - 1 StR 474/14
    d) Die Aufhebung der Einziehungsanordnung war gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten E. W. zu erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 10. Mai 1966 - 1 StR 592/66, BGHSt 21, 66, 69; LR/Franke, StPO, 26. Aufl., § 357 Rn. 22).
  • BGH, 31.03.2020 - 1 StR 403/19

    Einziehung (erlangtes Etwas bei Verkürzung von Verbrauchssteuern); gewerbsmäßiger

    Die Aufhebung und das Entfallen der Einziehungsanordnung war insoweit gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten M. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14 Rn. 7 mwN).
  • BGH, 20.02.2018 - 5 StR 383/17

    Fehlen einer hinreichend konkreten Bezeichnung des Einziehungsgegenstands;

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen eingezogene Gegenstände so genau angegeben werden, dass bei allen Beteiligten und Vollstreckungsorganen Klarheit über den Umfang der Einziehung besteht (BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22).
  • BGH, 13.07.2021 - 3 StR 206/21

    Ausspruch über die Einziehung des Wertes von Taterträgen (Maßgeblichkeit des

    Denn das einen sachlich-rechtlichen Mangel begründende Fehlen der Anordnung gesamtschuldnerischer Haftung für diesen Teil der Tatbeute betrifft auch ihn (vgl. BGH, Beschlüsse vom 10. Februar 2021 - 3 StR 486/20, juris Rn. 15; vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20, juris Rn. 2; vom 8. Juli 2020 - 2 StR 538/19, juris Rn. 9; vom 28. April 2020 - 3 StR 104/20, juris Rn. 4; vom 28. Januar 2020 - 4 StR 599/19, juris; vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22).
  • BGH, 10.02.2021 - 3 StR 486/20

    Rechtsfehlerhafte Einziehungsentscheidung

    Gemäß § 357 Satz 1 StPO ist daher die Revision auch auf die nichtrevidierende Mitverurteilte K. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. September 2020 - 6 StR 222/20, juris Rn. 2; vom 8. Juli 2020 - 2 StR 538/19, juris Rn. 9; vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22).
  • BGH, 08.07.2020 - 2 StR 538/19

    Revision des Angeklagten gegen eine Verurteilung wegen schwerem

    b) Die Berichtigung dieses Teils der Einziehungsentscheidung ist nach § 357 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2018 ? 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22, 23 mwN) auf den Mitangeklagten T. zu erstrecken.
  • BGH, 23.05.2023 - 2 StR 114/23

    Korrektur des Schuldspruchs hinsichtlich der Einfuhr von Betäubungsmitteln in

    Gemäß § 357 Satz 1 StPO war die Aufhebung der Einziehungsanordnung auf den nicht revidierenden Mitangeklagten Ma.   zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, juris Rn. 7).
  • BGH, 14.02.2023 - 2 StR 17/23

    Genaue Kennzeichnung der einzuziehenden Gegenstände im Ausspruch über die

    c) Die Entscheidung war gemäß § 357 Satz 1 StPO auf den nicht revidierenden Mitangeklagten H. zu erstrecken (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 18.12.2018 - 4 StR 303/18

    Verminderte Schuldfähigkeit (Abgrenzung zur Annahme eines minder schweren Falles

    Zwar ist das Tatgericht grundsätzlich gehalten, den einzuziehenden Gegenstand in der Entscheidungsformel konkret zu bezeichnen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. November 2014 - 1 StR 474/14, StraFo 2015, 22 mwN), woran es hier fehlt, da das Landgericht lediglich die Einziehung des "Tatwerkzeugs' angeordnet hat.
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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.2014 - 5 StR 503/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,36771
BGH, 06.11.2014 - 5 StR 503/14 (https://dejure.org/2014,36771)
BGH, Entscheidung vom 06.11.2014 - 5 StR 503/14 (https://dejure.org/2014,36771)
BGH, Entscheidung vom 06. November 2014 - 5 StR 503/14 (https://dejure.org/2014,36771)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; § 52 StGB; § 53 StGB
    Bewertungseinheit im Betäubungsmittelstrafrecht (Zusammenfassung mehrerer Verkaufsvorgänge, sofern sie denselben Güterumsatz betreffen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 261 StPO, § 29a Abs 1 Nr 1 BtMG, § 52 StGB, § 53 StGB
    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anwendung des Zweifelssatzes bei nicht konkret feststellbaren Tatzeitpunkten

  • IWW

    § 349 Abs. 4 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 53 StGB

  • Wolters Kluwer

    Tatmehrheitliche Begehung einer gewerbsmäßigen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln

  • rewis.io

    Strafverfahren wegen Betäubungsmitteldelikt: Anwendung des Zweifelssatzes bei nicht konkret feststellbaren Tatzeitpunkten

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    Tatmehrheitliche Begehung einer gewerbsmäßigen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

    StGB § 53
    Tatmehrheitliche Begehung einer gewerbsmäßigen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StraFo 2015, 22
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 23.05.2012 - 5 StR 12/12

    Zusammenfassung mehrerer Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 06.11.2014 - 5 StR 503/14
    Dabei setzt die Annahme einer Bewertungseinheit konkrete Anhaltspunkte dafür voraus, dass bestimmte Einzelverkäufe aus einer einheitlich erworbenen Gesamtmenge herrühren (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2012 - 5 StR 12/12, NStZ 2012, 517 mwN).
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